• Kein Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs bei Missachtung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten des Arbeitgebers

    BAG Urt. v. 19.2.2019, Az.: 9 AZR 423/16 Für den gesetzlichen Mindesturlaub schreibt das Bundes­urlaubs­gesetz vor, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss. Nach der bisherigen Recht­sprechung des Bundesarbeits­gerichts verfiel folglich nicht genommener Urlaub, sofern der Urlaub nicht ausnahmsweise bis zum […]

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  • Zur Verjährung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen

    BAG, Urt. v. 20.12.2022, Az.: 9 AZR 266/20 Das Bundesarbeitsgericht hat die Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urt. v. 22.9.2022, Az.: C-120/21) umgesetzt und klargestellt, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegt, welche allerdings erst am Ende […]

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  • Vorsicht bei der Gestaltung von Kaufverträgen über eine mit einem Mietervorkaufsrecht belasteten Wohnung.

    Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Vorkaufsberechtigten und stellt klar, dass ein unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter auch dann vorliegen kann, wenn die Benachteiligung den Dritten erst im Anschluss an eine von ihm selbst noch vorzunehmende Rechtshandlung träfe, etwa erst infolge der Ausübung eines ihm zustehenden Vorkaufsrechts. So entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23.02.2022 (Aktenzeichen: VIII ZR 305/20), dass die zwischen Vermieter…

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  • Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 13.09.2022 in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass Arbeitgeber in Deutschland schon aufgrund der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zur Dokumentation der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter verpflichtet sind. Das war vom Ergebnis nicht überraschend. Schon 2019 hatte der Europäische Gerichtshof  den deutschen Gesetzgeber in der Pflicht gesehen, entsprechende Regelungen zu schaffen.  Eine dahingehende Verpflichtung ergäbe sich aus europäischem Recht. Allerdings ließ sich der deutsche Gesetzgeber Zeit und wurde jetzt doch von seinem höchsten Arbeitsgericht überrascht.

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  • LG München I, Urteil vom 17.11.2021, 41 O 1281/21

    Nach einem aktuellen Urteil des LG München I sind die vorformulierten Vertragsbedingungen eines in Italien tätigen Immobilienmaklers unwirksam, soweit mit deutschen Kunden die Anwendung italienischen Rechts und ein ausschließlicher Gerichtsstand in Italien (Bozen) vereinbart wird. Aufgrund der Vermittlung des Maklers war in Italien ein Kaufvorvertrag zustande gekommen, der allerdings aufgrund einer Täuschung des Maklers rückabgewickelt wurde. Obwohl die Immobilientransaktion im Ergebnis nicht zustande kam, begehrte der Makler seine Provision in Höhe von fast € 35.000,00. Der deutsche Kunde verlangte daraufhin die gerichtliche Feststellung dahin, dass er dem Makler keine Provision schulde.

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  • Handelsvertreterrecht

    1. Für die Einordnung als Handelsvertreter nach § 84 I 1 HGB ist es unschädlich, dass der Kläger nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag in erster Linie als Vertriebsleiter Vertriebsmitarbeiter für den Prinzipal anstellen und leiten, und nicht selbst unmittelbar Geschäfte vermitteln soll. 2. […]

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