Blume & Asam
deutsch-italienische Rechtsanwälte

Wir bieten deutsch-italienische Rechtsberatung im Bereich des deutschen und italienischen Haftungsrechts bei Schadensfällen in Deutschland und Italien, die eine vertragliche oder außervertragliche Haftung zur Folge haben.

Im Bereich des deutschen und italienischen Vertragsrechts unterstützen Sie die deutsch-italienischen Rechtsanwälte von Blume & Asam bei der Gestaltung und Verhandlung Ihrer Verträge mit deutschen oder italienischen Geschäftspartnern.
Bei allen Fragen des deutschen und italienischen Arbeitsrechts in Ihren deutschen oder italienischen Gesellschaften und Betriebsstätten beraten und unterstützen Sie die Rechtsanwälte von Blume & Asam.
Unsere deutsch-italienischen Rechtsanwälte beraten Sie im Bereich des deutschen und italienischen Gesellschaftsrechts bei Gründung, Organisation und Management von Gesellschaften und Joint Ventures in Deutschland und Italien.

Zur Unterstützung bei Ihren Vertriebsaktivitäten in Deutschland und Italien im Bereich des deutschen und italienischen Handelsrechts bieten die deutsch-italienischen Rechtsanwälte von Blume & Asam die passende Beratung.
Zu Fragen des Nebeneinanders von Ausgleichs- und Schadensersatzansprüchen bei Beendigung eines Handelsvertretervertrags im belgischen Recht nimmt der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 3.12.2015 Stellung und führt aus: Art. 17 II der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18.12.1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, nach […]
Zum Begriff des „Neukunden“ im Sinne von Art. 17 II Buchst. a erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18.12.1986 bzw. im Sinne von § 89 b Abs. 1 HGB nimmt der EuGH in seinem Urteil vom 7.4.2016 Stellung und führt darin aus: Art. 17 II Buchst. a erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG des Rates […]
Vom 7.10. – 9.10.2016 findet in München der 26. Kongress der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung (DIJV) statt. Behandelt werden Themen des einheitlichen Patentschutzes in der EU, der alternativen Streitbeilegung und der Strafbarkeit von Geschäftsleitern für Organisationsmängel im Unternehmen. Genauere Informationen sind über die Website der DIJV abrufbar. Veranstaltungsort: Europäisches Patentamt, Bob-van-Benthem-Platz 1, 80469 München.