Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 01.02.2024 im Verfahren C-251/22 P
LKW-Kartell: Verurteilung wegen kartellrechtswidriger Absprachen war rechtmäßig.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01.02.2024 entschieden, dass die Festsetzung des kartellrechtlichen Bußgeldes gegen den LKW-Hersteller Scania wegen kartellrechtswidriger Absprachen rechtens war.
In diesem Urteil hat der EuGH festgestellt, dass die Europäische Kommission berechtigt war, Scania für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten aller beteiligten LKW-Hersteller, das eine einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung bilde, zur Verantwortung zu ziehen.
Es sei zwar möglich, dass sich ein Unternehmen (Scania) nur an einem Teil des betreffenden Verhaltens unmittelbar beteilige, aber von dem gesamten übrigen rechtswidrigen Verhalten, das die anderen Kartellbeteiligten in Verfolgung der gleichen Ziele beabsichtigten oder an den Tag legten, wusste oder es vernünftigerweise vorhersehen konnte und bereit war, die daraus erwachsende Gefahr auf sich zu nehmen.
In einem solchen Fall sei die Kommission berechtigt, dieses Unternehmen (Scania) für das gesamte wettbewerbswidrige Verhalten in ihrer Gesamtheit zur Verantwortung zu ziehen.
Dieses Urteil eröffnet den Weg für alle Geschädigten, auch für die ausländischen Käufer von Scania-LKWs, ihren aufgrund der Preisüberhöhung erlittenen Schaden nun gegenüber Scania geltend zu machen.
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