Aktuelles EuGH-Urteil zum sogenannten Diesel-Skandal (21.03.2023)

Der Europäische Gerichtshof hat am 21. März 2023 ein weitreichendes Urteil verkündet, mit dem die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Hersteller von Dieselfahrzeugen, die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden, erleichtert wird (Az. C-100/21). Dies bedeutet eine wesentliche Besserstellung von Käufern von Dieselfahrzeugen, die bislang die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Fahrzeugherstellers nachweisen mussten. Dies war bislang nur gegen den Fahrzeughersteller VW gelungen. Aufgrund des neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 21. März 2023 sind nunmehr Schadenersatzansprüche gegen sämtliche Fahrzeughersteller unabhängig vom Vorsatznachweis durchsetzbar, weil die Richtlinie der Europäischen Union Nr. 2007/46 in Verbindung mit der VO Nr. 715/2007 dahin auszulegen ist, dass sie die Einzelinteressen des jeweiligen individuellen Käufers schützen.

 

Nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofes müssen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährleisten, dass der Käufer eines solchen Fahrzeuges, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, gegen den Hersteller dieses Fahrzeuges einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Dies gilt in gleicher Weise für deutsche wie auch für italienische Käufer eines solchen Fahrzeuges, unabhängig davon, bei welchem Hersteller das Fahrzeug erworben wurde. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes betrifft zwar allein die Mercedes-Benz-Group, auf eine neue Welle von Schadenersatzansprüchen müssen sich aber auch die anderen Diesel-Fahrzeughersteller, die Abschalteinrichtungen in das Fahrzeug eingebaut haben, einrichten. Unsere Kanzlei, die auch auf den Verbraucherschutz spezialisiert ist, ist gerne bereit, Sie bei der Prüfung etwaiger Ansprüche gegen deutsche Fahrzeughersteller zu beraten und etwaige Klageverfahren in Gang zu setzen.

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Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren.

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