• Handelsvertreterrecht

    1. Für die Einordnung als Handelsvertreter nach § 84 I 1 HGB ist es unschädlich, dass der Kläger nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag in erster Linie als Vertriebsleiter Vertriebsmitarbeiter für den Prinzipal anstellen und leiten, und nicht selbst unmittelbar Geschäfte vermitteln soll. 2. […]

    >> Mehr erfahren