„Verjährung kaufvertraglicher Ansprüche im deutsch – italienischen Rechtsverkehr.“

Der im „Jahrbuch für Italienisches Recht“, Band 5, 1992, 59 – 90 veröffentlichte Aufsatz befasst sich ausführlich mit der Verjährung von kaufvertraglichen Ansprüchen nach italienischen Recht. Die Verjährungsregelung des italienischen Rechts ist auch für deutsch-italienische Kaufverträge von Bedeutung, die dem CISG unterliegen und auf die ergänzend italienisches Recht Anwendung findet. Denn das CISG enthält keine Regelungen zur Verjährung.