Neues zum Einwurf-Einschreiben
Auch weit 100 Jahre nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt es immer noch offene Fragen zum Zugang von Willenserklärungen. Das liegt natürlich auch daran, dass die Technik der Übermittlung solcher Erklärungen im Jahre 1900 nicht stehengeblieben ist.
So hat die Deutsche Post vor jetzt wohl doch schon einigen Jährchen einen neuen Typus von eingeschriebenem Brief entwickelt, das sogenannte Einwurf-Einschreiben. Man hatte erkannt, dass die Sendung mit Rückschein allzu oft an der fehlenden Kooperationsbereitschaft des potenziellen Empfängers scheiterte. Nun zeigt sich indes, dass auch das Einwurf-Einschreiben kein Selbstläufer ist. Das Bundesarbeitsgericht hat diesbezüglich in einer Entscheidung vom 30.01.2025 einige Klarstellungen vorgenommen:
- Um den Nachweis eines Zugangs mittels Einwurfeinschreibens zu führen, muss man danach zunächst durch Zeugen beweisen können, welche Erklärung mit welchem Inhalt in den Briefumschlag der späteren Einschreibesendung eingelegt und dass der Briefumschlag zutreffend adressiert wurde.
- Das nächste Puzzlestück in der Beweiskette ist der sogenannte Einlieferungsbeleg, den man vorzuweisen hat.
- Aber die Vorlage eines solchen Dokuments genügt immer noch nicht. Es bedarf noch des Nachweises des Zugangs beim Empfänger. Früher glaubte man das durch den Ausdruck des sogenannten Sendungsstatus beweisen zu können. Dem hat nun das Bundesarbeitsgericht eine Absage erteilt. Der Sendungsstatus sei kein Ersatz für den Auslieferungsbeleg. Nur ein solcher Auslieferungsbeleg begründe einen genügenden Anschein für den Zugang. Einen solchen Auslieferungsbeleg erhält man nicht automatisch, man muss ihn vielmehr eigens sehr kurzfristig bei der Deutschen Post anfordern. Nach derzeitiger Archivierungspraxis speichert die Deutsche Post Kopien von derartigen Belegen aber nur für 15 Monate.
Fazit: Wann und ob man den Zugang einer Erklärung beweisen muss, erfährt man aber oft erst Jahre später. Dann kann es zu spät sein.
Es empfiehlt sich daher, bei jedem Einwurf-Einschreiben, das man versendet und das wichtige Erklärungen enthält, die relevanten Belege standardmäßig bei der Post anzufordern.
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